Kranprüfung nach DGUV Vorschriften 52 und 54 sowie DGUV
Die regelmäßige Inspektion von Krananlagen ist eine wesentliche Voraussetzung, um die gesetzlich festgelegten Sicherheits- und Qualitätsstandards einzuhalten. Das frühzeitige Erkennen sowie die Beseitigung von Mängeln reduziert das Risiko von Unfällen und stellt einen grundlegenden Arbeitsschutz für die Beschäftigten dar. Daher verlangen die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zusammen mit den technischen Regeln für die Betriebssicherheit (TRBS) und den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben zur Unfallverhütung (DGUV) die regelmäßige Überprüfung von Kranen.
Anschlag- Lastaufnahmemittelprüfung nach DGUV-Regel
Bei jedem Gebrauch werden Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel in teilweise ungünstigen Umgebungen mit erheblichen Belastungen konfrontiert. Als Betreiber solcher Arbeitsmittel sind Sie verpflichtet, diese in regelmäßigen Abständen von befähigten Personen oder Sachkundigen zu prüfen, um die Sicherheit, insbesondere Ihrer Mitarbeitenden, sicherzustellen.
Die Regeln der Berufsgenossenschaft verlangen eine Prüfung der Anschlagmittel. Natürlich werden wir als kompetenter Partner die Prüfung dieser gemäß DGUV-R 100-500 durchführen.
Prüfung nach DGUV Vorschriften 54 und 55
Nach § 23 "Prüfungen" der DGUV V54 (BGV D8) hat der Unternehmer sicherzustellen, dass Geräte einschließlich der Tragkonstruktion und Seilblöcke mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Abhängig von den Einsatzbedingungen können zusätzliche Prüfungen durchgeführt werden.
Beispiele für zu prüfende Winden, Hub- und Zuggeräte nach DGUV V54 sind:
Leiternprüfung nach DGUV I 208-216
Leitern und Tritte sollten regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie in einem einwandfreien technischen Zustand sind und somit die Sicherheit bei der Nutzung gewährleistet ist.
Die Zeitabstände zwischen den Prüfungen werden durch die Betriebsverhältnisse bestimmt. Diese sind abhängig von der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung während der Benutzung sowie der Häufigkeit und der Schwere von festgestellten Mängeln in vorangegangenen Prüfungen.
Im Rahmen unserer Dienstleistungen bieten wir auch eine gründliche Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zur Vermeidung von Unfällen, wie Abstürzen, an. Unsere Fachkräfte stellen sicher, dass alle Hebezeuge den neuesten Sicherheitsstandards entsprechen und zuverlässig funktionieren, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.
In unserer Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern bieten wir umfassende Dienstleistungen an, die über die Überprüfung von Hebezeugen hinausgehen. Dazu zählen unter anderem Rissprüfungen, Kranreparaturen, Kranlehrgänge und der Service von Gasmesstechnik. Durch diese Kooperationen gewährleisten wir, dass unsere Kunden nicht nur sicher und zuverlässig Hebezeuge prüfen lassen, sondern zusätzlich auch in anderen Bereichen optimal betreut werden.
Durch die Kooperation mit der Firma Kranfrank / Frank Tschannerl profitieren Sie von unserer langjährigen Branchenerfahrung. Wir bieten Ihnen einen Rundum-Service für jährliche Prüfungen, von der Planung, Durchführung bis hin zur Erstellung fundierter Protokolle bzw. Nachweise.
- Prüfung und Reparatur v. Lastaufnahmemitteln (Traversen, Zangen, Greifer, usw.)
- Prüfung, Reparatur und Anfertigung v. Anschlagmitteln (Ketten, usw.)
- Prüfung, Reparatur und Anfertigung v. Zurrmitteln (Zurrkette, Ratschen, usw.)
- Prüfung von Winden
- Prüfung Leitern u. Tritte
- Prüfung Container
- Prüfung Handhebezeuge
- Prüfung Hubwägen
- Prüfung Hallenkrane (Portalkran, Brückenkran, usw.)
- Prüfung Ladekrane
- Prüfung Kettenzüge
- Prüfung Minikrane
- Prüfung Mobilkrane
- Prüfung kraftb. Fenster, Türen u. Tore (Rolltore usw.)
- Prüfung Auffangnetze
- Prüfung PSA (Rettungsdreiböcke, Gurte, usw.)
- Rissprüfung von Materialien
- Instandhaltung und Reparatur von Kranen u. Krananlagen
- Umbau und Modernisierung von Kranen u. Krananlagen
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